LEISTUNGEN

Erdbestattungen

Hier erfolgt die Beisetzung der/des Verstorbenen im Sarg, auf einem Friedhof, in der Erde.
Die Beisetzung kann in einem Reihengrab oder in einem Wahlgrab erfolgen
Einige Friedhöfe im Rhein-Main-Gebiet, ermöglichen auch anonyme
Beisetzungen.

Reihengrab bedeutet:
1 Sarg, Ruhefrist in der Regel 20 Jahre, keine Ruhefristverlängerung möglich.

Wahlgrab bedeutet:
1 - 4 Särge, Ruhefrist in der Regel 30 Jahre, Ruhefristverlängerung möglich.
Zusätzlich können in diesem Grab auch Urnen beigesetzt werden.

Anonyme Beisetzung bedeutet:
Der Sarg wird in einem Rasengrab beigesetzt. Im Vergleich zu den zwei vorgenannten
Grabarten, ist hier die Aufstellung eines Grabsteins nicht vorgesehen.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die jeweilige Friedhofs- und Gebührensatzung.

 
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