Erdbestattungen
Hier erfolgt die Beisetzung
der/des Verstorbenen im Sarg, auf einem Friedhof, in der
Erde.
Die Beisetzung kann in einem Reihengrab oder in einem Wahlgrab
erfolgen
Einige Friedhöfe im Rhein-Main-Gebiet, ermöglichen
auch anonyme Beisetzungen.
Reihengrab bedeutet:
1 Sarg, Ruhefrist in der Regel 20 Jahre, keine Ruhefristverlängerung
möglich.
Wahlgrab bedeutet:
1 - 4 Särge, Ruhefrist in der Regel 30 Jahre, Ruhefristverlängerung
möglich.
Zusätzlich können in diesem Grab auch Urnen beigesetzt
werden.
Anonyme Beisetzung bedeutet:
Der Sarg wird in einem Rasengrab beigesetzt. Im Vergleich
zu den zwei vorgenannten
Grabarten, ist hier die Aufstellung eines Grabsteins nicht
vorgesehen.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die jeweilige Friedhofs-
und Gebührensatzung.
|