Feuerbestattungen
Hier erfolgt die Beisetzung
der/des Verstorbenen in einer Urne.
Dieser geht immer die Einäscherung in einem Krematorium voraus.
Die Beisetzung kann auf einem Friedhof in der Erde im Reihen-
oder Wahlgrab
oder in einer Urnenwand erfolgen.
Auch eine Beisetzung der Urne auf See oder in einem Friedwald®
bzw. Ruheforst® ist möglich.
Die meisten Friedhöfe im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen
auch anonyme Beisetzungen.
Reihengrab bedeutet:
1 Urne, Ruhefrist in der Regel 15 bzw. 20 Jahre, keine Ruhefristverlängerung
möglich.
Wahlgrab bedeutet:
1 - 6 Urnen, Ruhefrist in der Regel 20 Jahre, Ruhefristverlängerung
möglich.
Urnenwand bedeutet:
1 - 2 Urnen, Ruhefrist in der Regel 20 Jahre, Ruhefristverlängerung
möglich.
Anonyme Beisetzung bedeutet:
Die Urne wird in einem Rasengrab beigesetzt. Im Vergleich zu den
drei vorgenannten
Grabarten, ist hier die Aufstellung eines Grabsteins bzw. einer
Grabplatte nicht vorgesehen.
Beisetzung zur See (Seebestattung) bedeutet:
Die Urne wird vom Schiff aus der See übergeben. Angehörige
können der Zeremonie beiwohnen.
Im Anschluß erhalten sie eine Seekarte in welcher die Beisetzungsstelle
eingezeichnet ist.
Hier ist auch eine anonyme Beisetzung ohne Begleitung möglich.
Friedwald® bzw Ruheforst® bedeutet:
Die Urne wird in einem Wald an einem Einzel- oder Gemeinschaftsbaum
beigesetzt.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die jeweilige Friedhofs-
und Gebührensatzung,
bzw. die Kosten im gewünschten Friedwald®
/ Ruheforst® oder auf See.