Feuerbestattungen

Hier erfolgt die Beisetzung der/des Verstorbenen in einer Urne.
Dieser geht immer die Einäscherung in einem Krematorium voraus.
Die Beisetzung kann auf einem Friedhof in der Erde im Reihen- oder Wahlgrab
oder in einer Urnenwand erfolgen.
Auch eine Beisetzung der Urne auf See oder in einem Friedwald® bzw. Ruheforst® ist möglich.
Die meisten Friedhöfe im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen auch anonyme
Beisetzungen.

Reihengrab bedeutet:
1 Urne, Ruhefrist in der Regel 15 bzw. 20 Jahre, keine Ruhefristverlängerung möglich.

Wahlgrab bedeutet:
1 - 6 Urnen, Ruhefrist in der Regel 20 Jahre, Ruhefristverlängerung möglich.

Urnenwand bedeutet:
1 - 2 Urnen, Ruhefrist in der Regel 20 Jahre, Ruhefristverlängerung möglich.

Anonyme Beisetzung bedeutet:
Die Urne wird in einem Rasengrab beigesetzt. Im Vergleich zu den drei vorgenannten
Grabarten, ist hier die Aufstellung eines Grabsteins bzw. einer Grabplatte nicht vorgesehen.

Beisetzung zur See (Seebestattung) bedeutet:
Die Urne wird vom Schiff aus der See übergeben. Angehörige können der Zeremonie beiwohnen.
Im Anschluß erhalten sie eine Seekarte in welcher die Beisetzungsstelle eingezeichnet ist.
Hier ist auch eine anonyme Beisetzung ohne Begleitung möglich.

Friedwald® bzw Ruheforst® bedeutet:
Die Urne wird in einem Wald an einem Einzel- oder Gemeinschaftsbaum beigesetzt.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die jeweilige Friedhofs- und Gebührensatzung,
bzw. die Kosten im gewünschten
Friedwald® / Ruheforst® oder auf See.